Ortsbeauftragter
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet den Ortsverband.
Er vertritt die Interessen und fördert das Ansehen des THW und sorgt für vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten, dem Geschäftsführer und den Einheitsführern. Er beruft den Ortsausschuss ein und hat den Vorsitz im Ortsausschuss inne.
Darüber hinaus trägt er die Verantwortung für:
- Maßnahmen der Einsatzvorbereitung u. -durchführung
- Ausbildung der Helfer seines Ortsverbandes
- Helferaufnahme, Dienstüberwachung usw.
- Darstellung des Ortsverbandes in der Öffentlichkeit
- Beachtung der geltenden Unfallverhütungs- u. Arbeitsschutzvorschriften.
Hinweis
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.