Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung im Ortsverband zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des Ortsverbandes eingebunden und unterstützt den Ortsbeauftragten bei allen öffentlichkeits-wirksamen Maßnahmen sowie der OV-internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere Helferwerbung, Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc. Bei der Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung bei Bedarf durch weitere Helfer des Ortsverbandes unterstützt. Im Einsatz ist der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit für die Pressearbeit sowie für die Einsatzdokumentation zuständig.
Hinweis
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.